Aufgabe der Stelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung ist es, die
- Handwerksbetriebe hinsichtlich der Umsetzung der Anforderungen des Arbeitsschutzes und
- der Gesundheitsförderung zu unterstützen
Hierzu ist, neben der individuellen Beratung der Betriebe, der Dialog mit den Akteuren des Arbeitsschutzes, wie z. B. mit den technischen Aufsichtsbeamten der Berufsgenossenschaften oder den Mitarbeitern der Aufsichtsbehörden, erforderlich.
Ziel ist es, über die Intensivierung des Dialoges mit den Akteuren des Arbeitsschutzes die Belange des Handwerkes stärker zu berücksichtigen, um diese den speziellen Bedingungen der Klein- und Kleinstbetriebe des Handwerks anzupassen. Die Bereitstellung von Informationen und Konzepten für die Betriebsberatungsstellen der Handwerksorganisationen ist eine wichtige Aufgabe der Beratungsstelle der arge.
Insbesondere folgende aktuelle Schwerpunkte, die eine Anpassung an handwerks-spezifische Anforderungen erforderlich machen, werden zur Zeit durch die Informations- und Beratungsstelle bearbeitet:
1. Anforderungsgerechte Organisierung des Arbeitsschutzes, hier speziell die Organisation der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung
2. Ganzheitliche Betrachtungen präventiver Maßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen, Gefahrgütern oder Stoffen mit gefährlichen Eigenschaften
Erarbeitung von praktikablen Hilfsmitteln zur Durchführung und Dokumentation der mittlerweile gesetzlich geforderten Gefährdungsanalysen der Arbeitsplätze in den Handwerksbetrieben.